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Ziele und Einsatz des Begrünungskompass
Das Klimaschutzgesetz sieht vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990, um mindestens 65 Prozent bis zum Zieljahr 2030 zu mindern. Für den Sektor Landwirtschaft sieht das Gesetz eine Reduzierung von 70 Mio. Tonnen CO2 -Äquivalente in 2020 auf 56 Mio. Tonnen CO2 -Äquivalente in 2030 vor.
Von den Produzenten und Akteuren des Weinbaus wird erwartet, ihre Stärken und Schwächen zu hinterfragen und die Nachhaltigkeit als einen integralen Bestandteil ihrer betrieblichen Strategie zu definieren (Europäisches Parlament, 2014). Hierzu ist es erforderlich, die Produktionsketten hinsichtlich ihrer ökologischen Auswirkungen zu analysieren und zu bewerten, da auch die Verbraucher zunehmend Wert auf eine umweltbewusste Produktion legen.
Für Weingüter ist es von großer Bedeutung und als eine Dokumentationsgrundlage wichtig, die Klimawirkungen ihrer Produkte zu prognostizieren, um nachhaltige Reduktionsmaßnahmen in die praktischen Arbeitsabläufe zu integrieren. Insbesondere die klein- und mittelständigen selbstvermarktenden Betriebe werden von den Kunden mit Fragen zur Nachhaltigkeit konfrontiert. Auch eine weinbauliche Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Inanspruchnahme klimabezogener Maßnahmenförderungen und Zuschüsse des Bundes erfordern einen regelmäßigen Nachweis über eine erfolgsorientierte Maßnahmenbewertung.
In gezielten Analysen der Wertschöpfungsketten stecken oftmals Hinweise, die zur Steuerung der weinbaulichen Ressourceneffizienz genutzt werden können. Nach derzeitigen Studien ist davon auszugehen, dass ein Betrieb durch die Umsetzung gezielter Effizienzmaßnahmen seinen Gesamtfußabdruck in den ersten 3-4 Jahren um ca. 10 Prozent reduzieren kann (Palmes, 2021).
In Zusammenarbeit mit Projektpartnern aus Praxis, Bratung und Wissenschaft wurde auf Basis aktueller Normen und in enger Verzahnung mit dem EIP-Projekt „Klima-Farm-Bilanz, ein betriebsbezogener Emissionsrechner entwickelt. Das Instrument leistet damit einen Beitrag, dem verbreiteten Bedarf nach verlässlichen und vergleichbaren Informationen im Weinbau gerecht zu werden.
Der auf Microsoft Excel basierende Rechner ermöglicht den Betrieben, unabhängig von der Bewirtschaftungsform, eine selbständige Bewertung ihrer Emissionen entlang der weinbaulichen Wertschöpfungskette durchzuführen. Auf diese Weise ist eine Selbstanwendung durch die Betriebe sichergestellt.
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Anwendung: Grenzen und Möglichkeiten des betriebsbezogenen Fußabdrucks (CCF)
Der betriebliche Fußabdruck, auch als Corporate Carbon Footprint (CCF) bezeichnet, ist ein Instrument zur Identifikation direkter und indirekter THG-Emissionen auf Unternehmensebene. Er dient der Ermittlung der wesentlichsten Emittenten entlang der weinbaulichen Wertschöpfungskette. Auf der Bilanzierungsgrundlage ist es möglich konsistente und glaubwürdige Aussagen über die Klimafreundlichkeit eines Betriebs als Ganzes zu treffen und somit gezielte Effizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz zu identifizieren.
Maßgebliche Grundlage für die Bilanzierung ist die ISO Norm 14064 Treibhausgase – Teil 1: Spezifikation mit Anleitung zur quantitativen Bestimmung und Entzug von Treibhausgasen auf Organisationsebene“ (DIN, 2018) sowie der GHG Protocol Corporate Standard (WRI/WBCSD, 2011). Alle gängigen Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, SF6, HFCs und PFCs) der weinbaulichen Prozessphasen wie z.B. Verbrennungsprozesse stationärer Anlagen, Kraftstoffverbrauch des eigenen Fuhrparks, Inputs für die Weinherstellung und Flaschenausstattung, Kältemittel, Emissionen durch Lohnunternehmen, Pflanzenschutzmittel, Unterstützungsmaterialien der Anlagen etc. sind gemäß der Norm festgelegten Berichtsgrenzen in der Bilanzierung aufzunehmen.
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Quelle: L.Clemens/D.Palmes
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Bei Interesse an dem betriebsbezogenen Emissionsrechner melden Sie sich unter: d.palmes@th-bingen.de |