Der betriebliche Fußabdruck, auch als Corporate Carbon Footprint (CCF) bezeichnet, ist ein Instrument zur Identifikation direkter und indirekter THG-Emissionen auf Unternehmensebene. Er dient der Ermittlung der wesentlichsten Emittenten entlang der weinbaulichen Wertschöpfungskette. Auf der Bilanzierungsgrundlage ist es möglich konsistente und glaubwürdige Aussagen über die Klimafreundlichkeit eines Betriebs als Ganzes zu treffen und somit gezielte Effizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz zu identifizieren.

Maßgebliche Grundlage für die Bilanzierung ist die ISO Norm 14064 Treibhausgase – Teil 1: Spezifikation mit Anleitung zur quantitativen Bestimmung und Entzug von Treibhausgasen auf Organisationsebene“ (DIN, 2018) sowie ergänzende, auch branchenspezifische, Werke der Ökobilanzierung.  Alle gängigen Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, SF6, HFCs und PFCs) der weinbaulichen Prozessphasen wie z.B. Verbrennungsprozesse stationärer Anlagen, Kraftstoffverbrauch des eigenen Fuhrparks, Inputs für die Weinherstellung und Flaschenausstattung, Kältemittel, Emissionen durch Lohnunternehmen, Pflanzenschutzmittel, Unterstützungsmaterialien der Anlagen etc. sind gemäß der Norm festgelegten Berichtsgrenzen in der Bilanzierung aufzunehmen.

Quelle: Palmes/Clemens, TH Bingen